Wie hoch sollte ein Glasgeländer sein?

Bei Bestellung der VSG-Gläser die Höhe eines Glasgeländers richtig definieren
Die Höhe eines Glasgeländers richtig definieren

Glasgeländer sind ein Statement. Sie stehen für moderne Architektur, Offenheit und maximale Transparenz. Ob als stilvolle Balkonbrüstung, elegante Treppenbegrenzung oder sichere Galerieabsicherung – sie bieten Schutz, ohne den Blick zu versperren. Doch bei aller Ästhetik steht die Sicherheit an erster Stelle. Ein zentraler und gesetzlich geregelter Begriff in diesem Zusammenhang ist die „Glashöhe“.

 

Wer nun aber denkt, die Glashöhe sei einfach nur das Maß der Glasscheibe, unterliegt einem weitverbreiteten Irrtum mit potenziell kostspieligen und sicherheitsrelevanten Folgen. In diesem Beitrag erklären wir, was die Glashöhe wirklich definiert, welche Vorschriften Sie kennen müssen und warum die Höhe des bestellten Glases eine andere ist.

 

Was genau ist die Glashöhe? 

Im technischen und rechtlichen Sinne bezeichnet die Glashöhe bei einem Glasgeländer die effektive Schutzhöhe. Sie wird immer von der Oberkante des fertigen Fußbodens (OKFF) – also der begehbaren Flächebis zur Oberkante des Glases (oder des aufgesetzten Handlaufs) gemessen. Diese Höhe ist das entscheidende Maß für die Absturzsicherheit. Sie stellt sicher, dass eine Person im Falle eines Anpralls nicht über das Geländer stürzen kann.

 

Wichtig:

Die tatsächliche Abmessung der Glasscheibe, die Sie beim Hersteller bestellen, ist immer größer als die geforderte Glashöhe. Denn das Glas muss sicher in einem Bodenprofil verankert werden. Diese Einspanntiefe kommt zur sichtbaren Schutzhöhe hinzu.

 

Formel für die Praxis:

Gesamthöhe der Glasscheibe = Geforderte Mindest-Glashöhe + Einspanntiefe im Profil

 

Gesetzliche Vorschriften: Wie hoch muss ein Glasgeländer sein?

Die Mindesthöhe für Geländer ist in Deutschland kein unverbindlicher Vorschlag, sondern eine klare gesetzliche Anforderung, die primär in den Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer geregelt ist. Diese orientieren sich an der Musterbauordnung (MBO). Zusätzlich liefert die Normenreihe DIN 18008 („Glas im Bauwesen“) die technischen Bemessungs- und Konstruktionsregeln. Die geforderte Mindesthöhe hängt maßgeblich von der Absturzhöhe ab – also dem Höhenunterschied zwischen der begehbaren Fläche und der darunterliegenden Fläche.

 

Bei einer Absturzhöhe von 1 bis 12 Metern:

  • In privaten Wohngebäuden beträgt die Mindesthöhe in der Regel 90 cm.
  • In Arbeitsstätten und öffentlichen Gebäuden ist eine Höhe von mindestens 100 cm vorgeschrieben.

Bei einer Absturzhöhe von mehr als 12 Metern:

  • Unabhängig von der Nutzung muss das Geländer eine Mindesthöhe von 110 cm aufweisen.

Achtung, Ländersache:

Obwohl die Werte der Musterbauordnung weit verbreitet sind, können die Landesbauordnungen im Detail abweichen. Im Zweifelsfall ist immer ein Blick in die für Ihr Bauvorhaben gültige LBO oder die Beratung durch einen Fachplaner (Architekt, Statiker) unerlässlich.

 

Weitere Einflussfaktoren auf die Glashöhe:

Die gesetzlichen Mindesthöhen sind die absolute Untergrenze. In der Praxis können weitere Faktoren die Entscheidung für eine bestimmte Glashöhe beeinflussen:

  • Subjektives Sicherheitsempfinden: Auch wenn 90 cm gesetzlich ausreichen, kann eine Höhe von 100 cm oder mehr das Gefühl von Sicherheit und Komfort auf einem Balkon deutlich erhöhen.
  • Ästhetik und Proportion: Die Höhe des Geländers sollte zur Architektur des Gebäudes und den Proportionen des Raumes passen. Ein zu niedriges Geländer kann deplatziert wirken, ein zu hohes erdrückend.
  • Windlast: Insbesondere bei windexponierten Balkonen in höheren Stockwerken oder auf Dachterrassen spielen Windlasten eine große Rolle. Eine höhere Glasfläche fängt mehr Wind ein und erfordert eine entsprechend stabilere Konstruktion und Verankerung, was durch einen Statiker nachzuweisen ist.
  • Handlauf: Wird auf die Glaskante ein Handlauf aufgesetzt, gilt dessen Oberkante als höchster Punkt und somit als Referenz für die Geländerhöhe. Dies bietet zusätzliche Stabilität und eine angenehme Haptik. Bei Glasgeländern ohne Handlauf muss die Glaskante selbst die Mindesthöhe erreichen und speziell poliert und geschützt sein.

Fazit: 

Die Glashöhe ist das A und O für die Sicherheit und Konformität eines Glasgeländers. Merken Sie sich, dass es sich hierbei um die effektive Schutzhöhe ab der fertigen Bodenoberfläche handelt. Planen Sie Ihr Projekt sorgfältig und unterscheiden Sie stets zwischen der gesetzlich geforderten Mindesthöhe und dem finalen Bestellmaß Ihrer Glasscheiben.